Allgemeine Geschäftsbedingungender Lavaflow Convention

Mit meiner Anmeldung erkenne ich folgende AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verbindlich an:

Zahlungsweise

Nach Tätigkeit Deiner Anmeldung erhältst Du umgehend eine automatische Bestätigungsmail, in der Du die Zahlungsinformationen erhältst.

Zahlungsziel: 14 Tage nach Bestelleingang

Zahlungsweise: via Banküberweisung

Bei einer Anmeldung 17 bis 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist das Zahlungsziel sofort innerhalb von 2 Tagen.

Bei einer Anmeldung geringer als 6 Tage vor Beginn der Veranstaltung setze Dich bitte wegen der Zahlungsweise mit uns in Verbindung.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang verfällt Deine Anmeldung und ein Kauf ist nicht zustande gekommen.

Widerrufsrecht / Rückgaberecht

Du hast das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag, an dem Du im Webshop den Kauf-Button gedrückt hast.

Bei einem Ticketkauf ab weniger von 21 Tagen vor Beginn der Veranstaltung gilt die Widerrufsfrist jedoch nur noch bis spätestens bis zu 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns mittels einer eindeutigen Erklärung diesen Vertrag zu widerrufen, eine E-Mail an feuercamp@email.de mit Nennung Deiner Bestell-Nr. senden.

Bei einer Nicht-Anreise Deinerseits, bzw. bei einer nicht rechtzeitigen Stornierung gemäß obig genannter Fristen, ist uns eine Rückerstattung Deines Betrages nicht möglich.

Bei einem kompletten Ausfall bzw. bei dem Nichtzustandekommen der Veranstaltung aus Gründen, die Du mit Deiner Person nicht verursacht hast, erhältst Du Deinen gezahlten Betrag umgehend nach Bekanntgabe des Ausfalls, spätestens jedoch 1 Woche nach dem offiziell geplanten Ende der Durchführung der Veranstaltung zurück.

Datenschutzvereinbarung

Wir verpflichten uns, die zur Verarbeitung übergebenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und entsprechend § 11 Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nur intern zur Vorbereitung und Durchführung der Feuercamp-Convention zu verarbeiten und zu nutzen. Eine anderweitige Verwendung oder Verarbeitung der übergebenen Daten sowie eine Weitergabe an Dritte, erfolgt nicht.

Unsere ausführlichen Datenschutzangaben findest Du hier.

Haftungsausschluss

Die Teilnahme an der Veranstaltung der Lavaflow Convention erfolgt auf eigene Haftung und Gefahr. Der Veranstalter (Elements of Fire) übernimmt seinen Gästen gegenüber keine Haftung. Mit Deiner Unterschrift dieses Haftungsausschlusses erkennst Du Deinen Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Sach- und finanzielle Schäden, die im Zusammenhang mit Deiner Teilnahme an dieser Veranstaltung entstehen, an, und zwar gegen dem Veranstalter, (Elements of Fire) und allen Personen, die zum Zweck der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Für die Beschädigung von Eigentum des angemieteten Objektes ist der Verursacher haftbar und trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung.

Eltern haben ihre Kinder so zu betreuen, dass andere keinen Schaden nehmen. Eltern haften für ihre Kinder bei Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB.

Der Veranstalter hat das Recht, gegebenenfalls die Pflicht, im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung, für die Nutzungszeit begrenzte Hausverbote auszusprechen. Dieses beinhaltet, einzelnen Personen das Betreten der Räumlichkeiten und des Geländes des angemieteten Objektes zu untersagen bzw. ist berechtigt, Personen der Räumlichkeiten oder des Geländes zu verweisen.

Dir ist bewusst, dass Du mit der Vorbereitung und Durchführung der Convention zusammenhängenden Aufgaben und Tätigkeiten für Dein Material und Deine Person selbst verantwortlich bist. Du versicherst, verantwortungsbewusst mit allen Feuerutensilien und jedweden Brennstoffen umzugehen. Zum Feuer-Spiel ist ausschließlich nur der freigegebene Firespace zu benutzen. Du trägst zum Feuer-Spiel keine synthetischen Kleidungsstücke.

Bestellung von Tickets / Altersregelung

Ticketkauf: Du selbst musst 18 Jahre oder älter sein, um ein Ticket kaufen zu können. Mit Deiner Bestellung versicherst Du, dass Du selbst volljährig bist.

Versandart: Ein Ticket selbst wird dir nicht zugeschickt, sondern du stehst mit deinen Namen auf unserer Einlassliste.

Mitbuchung für Kinder

Kinder müssen in Begleitung einer personensorgeberechtigten (i.d.R. die Eltern) oder erziehungsbeauftragten (übertragene Aufsichtspflicht) Person sein.Die Begleitperson des Kindes benötigt ein eigenes Convention-Ticket.

Für jedes Kind ist ein ausgefüllter Elternschein mitzubringen.Link eigenes Kind:  Personensorge-BerechtigungLink Übertragung:  Erziehungsbeauftragung

Beim Buchen des Tickets gib das Alter des Kindes mit an.

Erfolgt eine separate Ticketbuchung nur für ein Kind, so ist der Name der Begleitperson gemäß Ticket mit anzugeben.

Der Minderjährigen-Jugendschutz ist anzuerkennen.

Minderjährige Teilnehmer benötigen zum Feuerspiel das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigen.

Minderjährige – Jugendschutz

1.1. Auf dem Conventiongelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

1.2. Kinder im Alter von 0 bis einschließlich 10 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person.

1.3. Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Open Air Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).

1.4. Jugendliche ab 16 Jahren haben bis 24 Uhr ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten Zutritt zur Open Air Veranstaltung.

1.5. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

Foto-Video-Umgang

Während des Zeitraums der Convention werden Fotos und Videos zum Zwecke der Dokumentation und Werbung angefertigt.

Du erklärst dich mit der Abgabe deiner Anmeldung zur Convention damit einverstanden, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur Dokumentation/Werbung und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) gespeichert, genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Zu diesem Zweck dürfen diese auch Dritten weiter gegeben werden. Die Teilnehmenden verzichten in diesem Rahmen auf jegliche Honorarzahlung und erheben keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit der Verwendung ihrer Fotoaufnahmen.

Weiterhin

„Sollten einzelne Bestimmungen dieser vorliegenden AGB-Ausführungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der AGB-Ausführungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag und und die AGB-Ausführungen als lückenhaft erweisen.“

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter  https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Weitere Fragen?

Bitte kontaktieren Sie uns über  unsere Kontaktseite.